Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht in Dinslaken

Rechtsanwalt Gundolf Beckmann Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht / Arbeitsrecht Dinslaken / Arzthaftungsrecht / Bußgeldrecht / Unfallschadenregulierung

RA Gundolf Beckmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unsere Tätigkeitsbereiche im Verkehrsrecht:

  • Unfallschadenregulierung
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Bußgeldangelegenheiten
  • Führerscheinangelegenheiten
  • Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrten etc.)

Unser Schwerpunkt: Verkehrsrecht

Nicht nur in unserer täglichen Arbeit nimmt das Verkehrsrecht, vor allem die Unfallschadenregulierung, einen großen Platz ein. Auch in unserem täglichen Leben nimmt die Mobilität und mithin der Verkehr eine überragende Bedeutung ein. Gleich ob auf der Straße, auf der Schiene oder in der Luft.


Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) besitzen über 40 Millionen (40.134.380) in Deutschland gemeldete Personen eine Fahrerlaubnis. Im Verhältnis zum Jahr 2010 ist dies ein Anstieg von rund 44 %. Daneben stieg auch die Zahl der Fahrzeugzulassungen kontinuierlich an. Derzeit sind rund 64,8 Millionen Fahrzeuge und Anhänger in Deutschland zugelassen. Hierunter sind allein 47,1 Millionen Pkw. Hierdurch steigt natürlich auch die Verkehrsdichte und mit ihr die Zahl von Verkehrsunfällen. Im Jahr 2018 wurden über 2,6 Millionen Verkehrsunfälle polizeilich registriert.


Die Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden oder selbst einen Verkehrsunfall zu verursachen ist daher allgegenwärtiger denn je.


Unfallschadenregulierung:

Neben den steigenden Fahrzeugzulassungen, steigt gleichzeitig auch die Werthaltigkeit der zugelassenen Fahrzeuge stetig an. Das liegt unter anderem an der fortschreitenden Technologisierung der Autos. Wo vor 20 Jahren lediglich der (nicht lackierte) Heckstoßfänger beschädigt worden ist und für 200 DM oder 300 DM gewechselt werden konnte, entstehen in der heutigen Zeit nicht selten Schäden in einer Größenordnung von 2.000 € oder 3.000 €. Neben dem (heute) lackierten Stoßfänger sind meistens auch die Sensoren der Einparkhilfe und weitere technische Bauteile beschädigt. Kurz gesagt, werden die Unfallschäden komplexer und teurer.

Hiermit einher geht auch die Pflicht der KFZ-Haftpflichtversicherungen die Schäden genauer zu überprüfen. Denn neben Aufgabe Schäden zu regulieren sind die KFZ-Versicherungen zum Wohle der Versichertengemeinschaft dazu verpflichtet, unbegründete Schäden abzulehnen oder berechtigte Kürzungen der geltend gemachten Schäden vorzunehmen.

Neben der Frage der Schuld (Haftungsgrund) kommt es häufig in einem weiteren Schritt zum Streit über die berechtigte Schadenshöhe. Zumeist hat der Geschädigte dann viele Fragen. Kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen? Darf der Versicherer mich auf eine Referenzwerkstatt verweisen? Sind die Beilackierungskosten wirklich nicht erstattungsfähige? Habe ich Nachteile, wenn ich mein Auto nicht reparieren lasse? Darf ich mir eigentlich einen Mietwagen nehmen?

Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern und helfen Ihnen bei der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalles. Wir unterstützen Sie hierbei von der ersten Minute an, bis zur vollständigen Unfallschadenregulierung.

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Wir lassen Sie damit nicht allein.

Ordnungswidrigkeiten:

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird geregelt, wie sich ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu verhalten haben. Die StVO gilt auf allen öffentlichen Straßen und Wegen und für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Es spielt vor allem keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, als Fußgänger oder Radfahrer oder neuerdings als E-Scooter-Fahrer unterwegs sind. Wer, auch fahrlässig, gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld und sogar mit Punkten im Zentralen Fahrerlaubnisregister in Flensburg rechnen.

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie wollen hiergegen vorgehen und auf jeden Fall einen Punkt oder sogar ein Fahrverbot verhindern? Droht neben einem Fahrverbot eventuell sogar der Verlust der Fahrerlaubnis? Fachanwalt für Verkehrsrecht Gundolf Beckmann steht Ihnen bei allen Fragen und Angelegenheit rund um Bußgeldbescheide und Fahrerlaubsnisproblemen mit Rat und Tat zur Seite.

Verkehrsstrafrecht:

Im Gegensatz zu den soeben angesprochenen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich bei Straftaten im Verkehr um schwerwiegendere Verstöße mit weitreichenderen Konsequenzen.

Es wird im Verkehrsstrafrecht davon ausgegangen, dass Straftaten tendenziell bewusst, also vorsätzlich, begangen werden. Ordnungswidrigkeiten hingegen geschehen meist aufgrund von fahrlässigem Verhalten.

Zu unseren Schwerpunkten im Verkehrsstrafrecht zählen insbesondere die Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), der landläufigen „Unfall- oder Fahrerflucht". Es handelt sich hierbei um Straftaten, die neben einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins bedeuten können.

Letzteres hat oftmals einschneidende Konsequenzen für den Betroffenen. Neben dem Verlust der Mobilität kann dies nicht selten auch den Arbeitsplatz gefährden. Denn selbst wenn die eigentliche Strafe verbüßt ist, ist die Mobilität nicht sofort wieder gewährleistet.

Denn die Neu- bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis muss bei Fahrerlaubnisbehörde zunächst explizit beantragt werden, wobei die Gefahr besteht, dass Auflagen erteilt werden. Die bekannteste und zugleich gefürchtetste Auflage ist die Beibringung einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Die Chancen der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht können bei möglichst früher Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwalts durchaus gut sein.

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