Ihre Kanzlei für Versicherungsrecht in Dinslaken

Rechtsanwalt Gundolf Beckmann Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht / Arbeitsrecht Dinslaken / Arzthaftungsrecht / Bußgeldrecht / Unfallschadenregulierung

RA Gundolf Beckmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

RA Christoph Kottke

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Christoph Kottke Rechtsanwalt in Dinslaken / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Mietrecht / Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht, Reiserecht

Unsere Tätigkeitsbereiche im Versicherungsrecht

  • Prüfung und Abwicklung von Kaskoschäden
  • Hilfe bei Schäden aus der Hausrat- oder Gebäudeversicherung
  • Privathaftpflichtschäden (Prüfung und Abwehr)
  • Prüfung von Unfallversicherungsansprüchen
  • Beratung von Versicherungsnehmern und Versicherern
  • Prüfung von Berufsunfähigkeitsansprüchen
  • Abwehr von unberechtigten Versicherungsansprüchen
  • Prüfung von Lebensversicherungsansprüchen

Unser Schwerpunkt: Versicherungsrecht

Als Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. Versichert zu sein ist eine gute Sache und im Schadenfall auf die Versicherung zurückgreifen zu können, ist oftmals die letzte Rettung. Es kann aber auch ein mühsamer Weg sein. Regelmäßiger Gegenstand von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern sind der Inhalt und die Auslegung der Versicherungsverträge. Aufgrund der komplexen Materie ist eine besondere Expertise erforderlich. Mit zwei Fachanwälten für Versicherungsrecht in Dinslaken verfügen wir über diese Expertise und helfen Ihnen gerne.

Privathaftpflichtversicherung:

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die man in seinem Leben abschließen kann.

Die private Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab - vor allem diejenigen, die schnell passiert sind: Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs, kommen ins Straucheln und beschädigen ein teures Fahrzeug. Die Privathaftpflichtversicherung kann in einem solchen Fall helfen.

Doch auch wenn nicht Sie selbst einen Schaden verursachen, sondern Ihr Kind, hilft die private Haftpflichtversicherung. Gerade bei Kindern sind kleinere und größere Schäden - vor allem beim Spielen oder im Straßenverkehr - keine Seltenheit. Sie als Elternteil sind hiergegen meist machtlos. 

Hierbei gilt es jedoch, eine wichtige Besonderheit zu beachten. Viele Versicherer nehmen die Haftung für Schäden durch deliktsunfähige Kinder aus und bieten für dieses Risiko spezielle Familientarife an. Ein solcher Tarif ist oftmals für einen geringen Zusatzbeitrag zu bekommen. Im Ernstfall kann der Deckungsschutz für deliktunfähige Kinder die Existenz sichern.


Ganz gleich, für welchen Tarif und welchen Versicherer Sie sich im Einzelfall entscheiden oder entschieden haben: Wir sind für Sie da.


Hatten Sie einen Haftpflichtfall und werden Ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht? Wir lassen Sie damit nicht allein.


Kaskoversicherung:

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden an Fahrzeugen - also vor allem Kraftfahrzeugen, aber auch Flugzeugen oder Schiffen. Sie zahlt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Gegenstands. Bei der KFZ-Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Teilkaskoversicherung:

Durch die Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Diebstahl inklusive Fahrzeugteilediebstahl, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden), Marderbiss mit oder ohne Folgeschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie der Zusammenstoß mit Haarwild abgedeckt.

Bitte beachten Sie, dass Versicherungsverträge in ihrer Reichweite erheblich voneinander abweichen können. Versicherungsrecht ist Vertragsrecht. Nicht jeder Teilkaskovertrag versichert beispielsweise Folgeschäden von Maderbissen. Auch bei dem Begriff Haarwild gibt es gravierende Unterschiede.

Unsere zwei Fachanwälte für Versicherungsrecht prüfen Ihren persönlichen Versicherungsvertrag und setzen Ihre berechtigten Ansprüche mit Engagement und Zielstrebigkeit durch.

Sie hatten einen Teilkaskoschaden und die Versicherung möchte nicht zahlen? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Vollkaskoversicherung:

Neben der Teilkaskoversicherung können Sie auch weitere Risiken versichern. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zu den Risiken in der Teilkaskoversicherung auch Schäden aufgrund von Vandalismus sowie selbst- oder auch fremdverschuldete Schäden am Fahrzeug, beispielsweise durch einen Eigenunfall oder ein deliktunfähiges Kind.

Auch hier kann es erhebliche Abweichungen im Leistungsumfang geben. Verzichtet die Versicherung beispielsweise Ihnen gegenüber auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, wäre lediglich ein vorsätzlich herbeigeführter Schadenfall nicht versichert.

Aber auch nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall kann es oftmals erforderlich sein, die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel immer dann, wenn Sie auf eine schnelle Reparatur oder eine Neuanschaffung angewiesen sind. Fehlt Ihnen hierfür das Kapital und zahlt die Haftpflichtversicherung (noch) nicht, kann die Kaskoversicherung eine Hilfe sein.

Wenn Ihnen Begriffe wie das Quotenvorrecht nicht bekannt sind, können Sie bares Geld verschenken. Wir bewahren Sie vor diesem finanziellen Verlust.

Sie hatten einen Vollkaskoschaden oder möchten Ihr Quotenvorrecht nutzen? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Berufsunfähigkeitsversicherung:

Speziell bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) kann bereits ein kleiner Fehler fatale Folgen - bis hin zur Existenzbedrohung - haben. Diese Fehler können in vielen Stadien geschehen. Die Spanne reicht vom Antrag auf Abschluss der Versicherung bis hin zur Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente. Als Folge des Fehlers ist die Ablehnung des Antrags auf Rentenzahlung vorprogrammiert. Eine unberechtigte Ablehnung kann Sie teuer zu stehen kommen. Die Mandatierung unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht kann auch vor Stellen eines Leistungsantrages eine lohnende Investition sein, insbesondere dann, wenn Sie – aus welchem Grund auch immer – bereits Probleme bei der Leistungserbringung erwarten und diesen vorbeugen wollen.

Private Krankenversicherung

Nicht weniger wichtig ist der richtige Umgang mit der privaten Krankenversicherung. Arzt- und vor allem Krankenhausrechnungen werden von Jahr zu Jahr teurer. Was bleibt, ist Ihre Vorschusspflicht an den Leistungserbringer. Jeder Tag, an welchem Sie auf die Zahlung der privaten Krankenversicherung warten, ist ein Tag zu viel. 

Die steigenden Kosten und die zunehmende Frage der Wirtschaftlichkeit haben in der jüngeren Vergangenheit im Bereich der privaten Krankenversicherung zu massiven Problemen geführt.

Früher erstatteten die privaten Krankenversicherer nahezu alle Forderungen der Ärzte und Kliniken. Diese Zahlungsmoral sorgte für ein makelloses Image der Privatversicherungen und einem massiven Bonus für Privatpatienten. Neben der schnelleren Terminvergabe war vor allem die - in der Tat vorhandene - bessere Behandlung ein Hauptgrund für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Wie im privaten Bereich üblich müssen jedoch auch Krankenversicherer wirtschaftlich arbeiten. Die erheblichen Kostensteigerungen durch moderne Verfahren und teurere Arzneimittel lassen sich nicht ohne Weiteres abfedern. Die erhöhten Kosten werden auf die Patienten überwälzt und zwar gleich zweifach: Während die Beiträge dramatisch steigen, werden die Kostenerstattungen empfindlich begrenzt.

Seit einigen Jahren wird jede eingereichte Rechnung mit großem Aufwand durch die private Krankenversicherung geprüft. Immer häufiger werden die Kosten für medizinische Leistungen gar nicht oder nur teilweise erstattet. Die Bearbeitung nimmt immer mehr Zeit in Anspruch.

Die Kostenübernahmeverweigerung wird hierbei meist auf die folgenden Ablehnungsgründe gestützt:

  • fehlende medizinische Notwendigkeit oder Wirksamkeit (nicht nur bei Off-Label-Use)
  • fehlerhafte Bezifferung der Gebührentatbestände durch den Behandler
  • fehlende Deckung im vereinbarten Tarif 
  • Vorvertraglichkeit
  • überhöhte Gebührenrechnung des Behandlers

Verschenken Sie kein Geld. Denn auch Sie als Privatversicherter haben Patientenrechte.

Die private Krankenversicherung will Ihre Rechnungen nicht übernehmen? Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

Unfallversicherung

Auch im Falle einer Unfallversicherung kommt es im Schadenfall nicht selten zum Streit mit dem Versicherer. Die erheblichen Entschädigungsleistungen, die im Falle eines schweren Unfalles mit Folgeschäden im Raum stehen, sorgen auf der einen Seite nicht für eine vorschnelle Regulierung durch die Versicherer, auf der anderen Seite jedoch für erheblichen Druck und Sorgen beim den Versicherungsnehmern.

Nach einem Unfall, durch den Sie möglicherweise schwer verletzt worden sind, liegt Ihr Fokus sicherlich nicht auf der Auseinandersetzung mit Ihrer privaten Unfallversicherung. Doch was, wenn die Versicherungsleistungen verspätet gezahlt werden oder sogar komplett abgelehnt werden? Allein die Tatsache, dass Ihnen vermeintliche Ansprüche abgesprochen werden, auf die Sie einen Anspruch zu haben glauben, kann Sie ratlos zurücklassen und entmutigen. In diesem Fall lohnt es sich häufig, einen spezialisierten Fachanwalt für Versicherungsrecht an seiner Seite zu haben. Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder haben einen schweren Unfall erlitten und warten auf die Regulierung, die sich schon lange hinzieht? Sie wollen auf einen abgelehnten Antrag auf Zahlung reagieren und brauchen juristische Hilfe?

Wir prüfen Ihre Verträge sowie Ihre Ansprüche und setzen diese für Sie durch.

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