Neues aus der Rechtsprechung
fortschrittlich, interessiert, aufgeschlossen
"Wer immer nur das tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist." (Henry Ford)
Kaum eine Wissenschaft unterliegt einem so schnellen Wandel wie die Rechtswissenschaft. Täglich erreichen den Anwalt Neuigkeiten, neue Entscheidungen oder sogar Rechtsprechungsänderungen, die es zu erkennen und anzuwenden gilt. Unser Recht ist nicht statisch, sondern entwickelt sich kontinuierlich fort. Wir selbst verstehen uns als moderne Anwaltskanzlei. Das gesamte Team unserer Kanzlei verfolgt daher kontinuierlich aktuelle Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsentwicklungen und nimmt stetig an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowohl als Referenten oder als Teilnehmer teil.
Einen kleinen Überblick über interessante aktuelle Gerichtsentscheidungen haben wir hier für Sie zusammengetragen:
BGH, Urteil v. 17.10.2018, Az. VIII ZR 94/17
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