Ihre Kanzlei für Mietrecht in Dinslaken

Christoph Kottke Rechtsanwalt in Dinslaken / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Mietrecht / Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, Kaufrecht, Reiserecht

RA Christoph Kottke

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Unsere Tätigkeitsbereiche im Mietrecht:

  • Ausspruch und Abwehr von Kündigungen
  • Vertretung von Vermietern und Mietern
  • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
  • Erwirken und Vollstrecken von Räumungstiteln
  • Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen für Mieter und Vermieter
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Schönheitsreparaturen

Unser Schwerpunkt: Mietrecht

Das deutsche Mietrecht ist besonders. Über 47 % der der deutschen Bevölkerung wohnen zur Miete. Ein hoher Anteil an Mietverhältnissen hat selbstverständlich zur Folge, dass das Mietrecht in Deutschland einen enormen Stellenwert hat. Dieser Stellenwert muss zudem immer von zwei Seiten betrachtet werden. Auf der einen Seite stehen die Vermieter, deren Ziel es ist Rendite zu erwirtschaften. Auf der anderen Seite steht der Mieter und "seine" grundgesetzlich geschützte Wohnung (Art. 13 Grundgesetz).


Ansprüche durchsetzen:

Durch die hohe Mietdichte, die immer steigenden Mietenpreise und steigende Nebenkosten entwickelte sich in der Vergangenheit ein massives Spannungsfeld. Dieses Spannungsfeld wird ergänzt durch eine schier nicht enden wollende Flut von Rechtsprechungs- und Gesetzesänderungen. Sie finden sich in dem Dschungel aus Paragraphen und Rechtsprechung im Mietrecht nicht mehr zurecht?

Kein Problem, wir behalten den Überblick für Sie!

Durch unsere Erfahrung und die Vertretung von Mietern und Vermietern vor den örtlichen und überregionalen Gerichten sowie die kontinuierliche und gezielte Fortbildung bringen wir Licht ins dunkle.

Sie haben Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihrem Mieter? Haben Sie eine Kündigung erhalten oder möchten Ihrem Mieter kündigen?.

Vollstreckung aus Räumungstiteln:

Eine weitere große Problematik stellt die Zeit nach der Kündigung dar. Sie haben dem Mieter außerordentlich oder ordentlich gekündigt, doch dieser zieht nicht aus? Hier hilft oft nur die Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher. Folgerichtig müssen Sie zunächst einen Vollstreckungstitel schaffen. Denn unser Rechtssystem sieht vor, dass ein Akt der Vollstreckung nur erfolgen darf, wenn drei Mindestvoraussetzungen vorliegen. Diese werden allgemeinhin als "Titel, Klausel und Zustellung" bezeichnet.

Als Sondereigentumsverwalter haben Sie Probleme mit der Wohnungseigentümergemeinschaft auf der einen und dem Mieter auf der anderen Seite?

Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht berät Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Kottke jederzeit gern.

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