Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Dinslaken

Rechtsanwalt Gundolf Beckmann Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht / Fachanwalt für Verkehrsrecht / Arbeitsrecht Dinslaken / Arzthaftungsrecht / Bußgeldrecht / Unfallschadenregulierung

RA Gundolf Beckmann

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht:

  • Kündigungen
  • Lohn- und Urlaubsansprüche
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Prüfung und Erstellung von Zeugnissen
  • Beratung bei Arbeitsunfällen
  • Aufhebungsverträge

Unser Schwerpunkt: Arbeitsrecht

Manche Menschen leben um zu arbeiten, andere arbeiten, um zu leben.

Sowohl im einen als auch im anderen Lebenskonzept kann es zu Komplikationen und Konflikten mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kommen. Wir helfen Ihnen bei der Bewältigung dieser Probleme im Arbeitsrecht.

Kündigung:

Sie müssen eine Kündigung aussprechen oder haben eine Kündigung erhalten? Hier gilt es Vieles zu beachten. Angefangen mit den Besonderheiten des Arbeitsgerichtsprozesses. Denn genau wie das Leben ist auch das Arbeitsrecht schnelllebig. Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage von gerade einmal 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung ist schnell verstrichen. Hier heißt es Ruhe bewahren und schnell sowie zielstrebig zu handeln.

Das Arbeitsrecht ist zudem einem ständigen Wandel unterzogen. Gut, dass wir Ihnen im Arbeitsrecht in Dinslaken und Umgebung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Zahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber:

Doch nicht nur Kündigungen oder Abmahnungen können zu Problemen führen. Arbeitnehmer werden oft damit konfrontiert, dass Arbeitgeber Lohn oder Gehalt nicht auszahlen, Urlaub nicht abgelten oder Mobbing nicht unterbinden. Rechtsanwalt Gundolf Beckmann steht Ihnen in jedem dieser Fälle tatkräftig zur Seite.

Gerade nach der vermeintlichen Beendigung des Arbeitsverhältnissen ist wieder Eile geboten. Denn oft sieht Ihr Vertrag sogenannte Verfallklauseln vor. Mit Ablauf dieser Zeitspanne verlieren Sie Ihre Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag.

Aufhebungsverträge:

Es muss aber nicht immer eine Kündigung sein. Oftmals will sich die eine oder andere Partei aus dem Vertrag lösen. Eine Eigenkündigung kann hier unter Umständen erhebliche Nachteile mit sich bringen. In einem solchen Fall kann ein Aufhebungsvertrag das richtige Mittel der Wahl sein. Wir beraten Sie von der Idee eines solchen Aufhebungsvertrages bis hin zum unterschriftsreifen Vertragsdokument.

Wir vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Lebenslagen sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.

Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Sie warten noch auf eine Reaktion Ihres Arbeitgebers und werden vertröstet? Verschenken Sie weder Zeit noch Geld. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf:

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